Mit dem Einsenden der Beiträge an office@ubz-stmk.at werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Veranstalter des Schul-Kreativ-Wettbewerbes ist das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, 8010 Graz,
Brockmanngasse 53 im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A15) und der Stadt Graz (Umweltamt).
- Zur Teilnahme sind alle Schulen der Steiermark zugelassen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unmittelbar mit der Planung, Organisation, Durchführung oder Steuerung des Gewinnspiels
betraute Personen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen.
- Die Einreichungen zum Schul-Kreativ-Wettbewerb, bestehend aus dem Einreichformular sowie den kreativen Beiträgen in Form von Fotos (mind.
1200 × 800 px bzw. 500 kB), Originalbildern oder Audiodateien, müssen bis spätestens 23. April 2025 beim Umwelt-Bildungs-Zentrum
Steiermark eingelangt sein. Die Übermittlung kann per Mail oder über andere digitale Medien (Dropbox, WeTransfer …) an office@ubz-stmk.at bzw. per Post an das
Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark, Brockmanngasse 53, 8010 Graz erfolgen. Originalbilder können nach Abschluss des Wettbewerbs im UBZ abgeholt werden. Eine Rücksendung ist nicht
möglich.
- Voraussetzung zur Teilnahme ist die Erstellung kreativer Beiträge von Schüler:innen einer Schulklasse zum Motto
„Lärm lass nach! Wie stellst du dir deine ruhige Schule vor? Was muss geschehen, damit dieses Ziel erreicht wird?“ in Form von Malereien, Collagen, Videos, Animationen, selbst erfundene
Gesellschaftsspiele oder Ähnliches.
- Stellvertretend wird jene Person als teilnehmende Person angesprochen, die die Einreichung für eine Schulklasse vornimmt und als Kontaktperson zur Verfügung steht. Diese Person muss
volljährig sein.
- Die teilnehmende Person stimmt zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten (Name und Adresse der Schule; Name, Telefonnummer und E-Mail der teilnehmenden Person; Klasse) für eine
Kontaktaufnahme im Fall eines Gewinnes verwendet und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden für keinen anderen Zweck verwendet.
Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Widerruf per Mail an: office@ubz-stmk.at. Durch den Widerruf
wird aber die Rechtmäßigkeit der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet grob gesagt, dass ein Widerruf nicht für die Vergangenheit
wirkt.
Die Kontaktdaten der teilnehmenden Person werden nach Beendigung der Aktion (Ende Juli 2024) vollständig gelöscht.
Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO die hier angeführten Rechte:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Widerruf und Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)
- Die teilnehmende Person hat in diesem Zusammenhang dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, insbesondere bezüglich des
Bildnisschutzes der auf den Fotos abgebildeten Personen.
- Für Datenverluste insbesondere bei der Datenübertragung und andere technische Defekte sowie für den Verlust oder die Beschädigung der eingesandten Originalbilder übernimmt der Veranstalter
keine Haftung.
- Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erteilt die teilnehmende Person dem Veranstalter das Recht, das eingesandte Bild- und Audio- und Videomaterial unentgeltlich veröffentlichen und
bearbeiten zu dürfen.
- Die teilnehmende Person stimmt zu, dass im Falle eines Gewinnes die Kontaktdaten (Name der Schule und Klasse) teilweise veröffentlicht werden dürfen.
- Ein sichtbarer Copyrightvermerk, eine URL oder ein sonstiger Text an den Bildern ist nicht gestattet.
- Die Einreichungen werden von Vertreter:innen des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A15), der Stadt Graz (Umweltamt) sowie des Umwelt-Bildungs-Zentrums Steiermark unabhängig
voneinander bewertet. Die durchschnittliche Punktebewertung ergibt die Siegerbeiträge.
- Die Siegerbeiträge gewinnen stellvertretend für die ganze Klasse einen der angeführten Preise:
1. Preis: EUR 300,– für die Klassenkasse
2. Preis: EUR 200,– für die Klassenkasse
3. Preis: EUR 100,– für die Klassenkasse
Unter allen Teilnehmer:innen des Schul-Kreativ-Wettbewerbes und des Gewinnspiels für alle
Steirer:innen wird zusätzlich ein Strandkorb verlost. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Verlosung ist, dass bei der Einreichung das Kästchen „Ich möchte an der Verlosung des
Strandkorbes teilnehmen“ angekreuzt wurde.
- Pro Schule kann maximal ein Preis vergeben werden.
- Die Gewinner:innen werden am 28. April 2025 schriftlich oder telefonisch verständigt.
Die offizielle Bekanntgabe erfolgt am Tag gegen Lärm, dem 30. April 2025.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden. Bei zu wenigen Einsendungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Preise nicht zu vergeben.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung
nicht gewährleistet werden kann.
- Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.