Mit der Abgabe
von Ideen, wie die nähere Umgebung leiser werden kann, in schriftlicher Form auf der Homepage www.lärmmachtkrank.at, auf der UBZ-Facebook-Seite oder am
Eisernen Tor in der Grazer Innenstadt werden die folgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.
Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Punkte führt zum Ausschluss von der Teilnahme. Veranstalter der Beteiligungsaktion und des Gewinnspiels ist das Umwelt-Bildungs-Zentrum Steiermark,
8010 Graz, Brockmanngasse 53 im Auftrag des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (A15) und der Stadt Graz (Umweltamt).
- Zur Teilnahme sind alle natürlichen Personen zugelassen, die das 14. Lebensjahr vollendet und einen Wohnsitz in der Steiermark haben. Sollte die teilnehmende Person in seiner/ihrer
Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind unmittelbar mit der Planung,
Organisation, Durchführung oder Steuerung des Gewinnspiels betraute Personen und deren im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen.
- Beiträge können wie folgt abgegeben werden:
• Auf der Homepage www.lärmmachtkrank.at mit Teilnahmeschluss 29. April 2025, 18 Uhr,
• auf Facebook (@UBZ.Stmk) als Kommentar zu unserem Posting mit Teilnahmeschluss 29. April 2025, 18 Uhr und
• am Eisernen Tor in der Grazer Innenstadt: Am internationalen Tag gegen Lärm am 30. April 2025 besteht die Möglichkeit, beim Aktionsstand am Gewinnspiel
teilzunehmen. Teilnahmeschluss: 24. April 2025; 15 Uhr.
- Beiträge, die Verleumdungen, Unterstellungen, üble Nachrede und Provokationen beinhalten, werden vom Veranstalter gelöscht. Dies trifft auch auf Kommentare mit vulgären,
gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, ausländerfeindlichen, sexistischen oder sonstigen gesetzeswidrigen Inhalten zu. Bei der Beurteilung der Beiträge für die Verlosung wird
äußerst sorgfältig vorgegangen, jedoch wird keinerlei Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen.
- Mit der Teilnahme an der Aktion erteilt die teilnehmende Person dem Veranstalter das Recht, diese Inhalte veröffentlichen und bearbeiten zu dürfen.
- Die teilnehmende Person stimmt zu, dass seine/ihre personenbezogenen Daten für eine Kontaktaufnahme im Fall eines Gewinnes verwendet und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden für keinen
anderen Zweck verwendet.
Die teilnehmende Person hat jederzeit die Möglichkeit, diese einmal erteilte Einwilligung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Widerruf per Mail an: office@ubz-stmk.at. Durch den Widerruf
wird aber die Rechtmäßigkeit der aufgrund dieser Einwilligung bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Das bedeutet grob gesagt, dass ein Widerruf nicht für die Vergangenheit
wirkt.
Die Kontaktdaten der teilnehmenden Person werden nach Beendigung der Aktion (Ende April 2025) vollständig gelöscht.
Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gewährt die DSGVO die hier angeführten Rechte:
• Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
• Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) und Einschränkung (Art. 18 DSGVO)
• Recht auf Widerruf und Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
• Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO)
- Die Gewinner:innen stimmen der teilweisen Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten (Vornamen, Anfangsbuchstabe des Nachnamens, Wohnort) sowie der Veröffentlichung von Fotos zu.
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Die Gewinner:innen werden am 30. April 2025 um 15 Uhr ermittelt. Die Verlosung findet unter Aufsicht statt.
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Verlost werden GrazGutscheine, einlösbar in fast 1 000 Grazer Betrieben.
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Unter allen Teilnehmer:innen des Gewinnspiels für alle Steirer:innen und des Schul-Kreativ-Wettbewerbs wird zusätzlich ein
Strandkorb verlost. Voraussetzung für die Teilnahme an dieser Verlosung ist, dass bei der Einreichung das Kästchen „Ich möchte an der Verlosung des Strandkorbes teilnehmen“
angekreuzt wurde.
- Die Gewinner:innen werden schriftlich verständigt.
Die Übergabe des Preises erfolgt persönlich vor Ort oder über den Postweg.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung
nicht gewährleistet werden kann.
- Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.